Das dritte Geschlecht

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Platon, der von der politischen Herrschaft der Philosophen träumte, würde einen Luftsprung machen: Endlich tun die Politiker mal das, was die Philosophen sagen. Wenn auch mit einiger Verspätung. Fast dreißig Jahre ist es her, dass die amerikanische Philosophin Judith Butler in ihren berühmten Büchern „Gender Trouble“ und „Bodies that Matter“ erklärte, dass die Geschlechter „männlich“ und „weiblich“ nicht biologisch definiert sind, sondern auf gesellschaftlichen Zuschreibungen beruhen. Wenn die Eltern sagen „Es ist ein Junge“, ist es ein Junge. Wenn sie sagen „Es ist ein Mädchen“ ist es ein Mädchen. Die Unterwerfung unter diese „binäre Körperdifferenz“ verlangt, alle anderen Formen abzulehnen. Das so Verworfene, so Butler, sind „nicht lebbare Möglichkeiten des sozialen Lebens.“

Damit ist es jetzt vorbei. Auch das „dritte Geschlecht“ , also alle „Intersexuellen“, sind jetzt amtlich anerkannt. 80.000 bis 120.000 solcher Menschen widerfährt nun per Gesetz die Möglichkeit eines anerkannten, eines sozialen Lebens. Sie können in ihren Personalausweis das Geschlechtsmerkmal „d“ für „divers“ eintragen lassen. Auch in amtlichen Schreiben, in Stellenanzeigen und am Arbeitsplatz müssen intergeschlechtliche Menschen von jetzt an direkt angesprochen werden, – auch wenn es noch keine offizielle Anrede für das „dritte Geschlecht“ gibt. Wie es überhaupt an Nachfolgeregelungen für das neue Gesetz fehlt: Müsste es nicht zukünftig eine dritte Toilette oder Umkleide, einen gesonderten Sportunterricht, separate Gefängnistrakte geben?

Doch nicht allein an solchen Einzelheiten krankt das neue Gesetz. Es hat zwei grundsätzliche Mängel. Erstens beschränkt es sich auf eine einzige Personengruppe, diejenigen, deren Geschlecht unbestimmt ist. Schließt aber die Gruppe der Transsexuellen aus, die Menschen also, die zwar eindeutige Geschlechtsmerkmale haben, sich aber dem anderen Geschlecht zugehörig fühlen. Zwar hat die Bundesjustizministerin versprochen, da bald nachzubessern. Doch wird das dauern und nicht so einfach werden. Das wird am zweiten Manko des neuen Gesetzes deutlich. Denn es atmet immer noch obrigkeitsstaatlichen Geist. Denn nur diejenigen dürfen sich amtlich als „divers“ eintragen lassen, die ein entsprechendes ärztliches Attest vorlegen. Diese Beschränkung setzte im Gesetzgebungsverfahren die CDU durch. Und zwar mit dem Argument, dass das Geburtenregister einen auf „objektiven Kriterien beruhenden Geschlechtereintrag mit Beweiskraft“ brauche.

Wenn der Obrigkeitsstaat sein letztes Hemd gegen die Ansprüche individueller Freiheit und Selbstbestimmung verteidigt, bemüht er mit Vorliebe die „Objektivität“. Selbst, wenn es die gar nicht gibt. Denn eines dürfte die nun endlich in die Gesetzgebung eingeflossene und durch Judith Butler satisfaktionsfähig gewordene Genderdebatte offenbart haben: Die Trennung zwischen „weiblich“ und „männlich“ ist nicht „objektiv“, sondern künstlich. Und dient letztlich zu nichts anderem als zur Aufrechterhaltung patriarchaler, obrigkeitsstaatlicher Herrschaft.

WDR 3 Resonanzen Mittwoch, 2. Januar 2019