Justitia schwoft

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Eher zufällig wurde in der letzten Woche durch eine Anfrage an den Thüringer Landtag bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Gera bereits seit 16 Monaten gegen das „Zentrum für Politische Schönheit“ ermittelt. Und zwar nach Paragraf 129 des Strafgesetzbuches mit dem Vorwurf der „Bildung einer kriminellen Vereinigung“. Mit diesem Paragrafen werden normalerweise Schwerkriminelle oder islamistische „Gefährder“ verfolgt: Personen dürfen observiert, Räume verwanzt, Mails und Telefone abgezapft, Briefe geöffnet werden.  – Der Vorwurf gegen die Künstlergruppe: Sie hatte im November 2017 vor dem Wohnhaus des AfD-Politikers Björn Höcke eine Nachbildung des Holocaust-Mahnmals errichtet. Höcke hatte zuvor das Original als  „Mahnmal der Schande“ bezeichnet. Nach dieser provozierenden Aktion klagte Höcke straf- und zivilrechtlich gegen das „Zentrum für politische Schönheit“ – alle Klagen scheiterten. Die Staatsanwaltschaft Gera jedoch ermittelte weiter. – Am Wochenende wurde jetzt bekannt, dass der dafür verantwortliche Staatsanwalt Martin Zschächner ein Sympathisant der AfD ist und mit Vorliebe gegen linke Gruppierungen ermittelt.

Kurt Tucholsky schrieb 1920 einen Sketch namens „Justitia schwoft“. In dem sind in einem nächtlichen Justizgebäude die Statue der Justitia und ein Staatsanwalt in ein heiter-angeregtes Gespräch vertieft. „Wohin mit den Streikern und Revoluzzern, den Pazifisten und Schriftstellern und all dem Pack?“ fragt der Staatsanwalt. „Ins Kittchen, Luis!“ antwortet Justitia. „Und die Offiziere? Und die feinen Leute? Wohin?“ „Raus aus der Anklagebank, Luis!“ – „Denn was haben wir?“ „Wir haben die Unabhängigkeit der Justiz!“ Darauf treten achtunddreißig Hühner auf und lachen.

Es wäre aberwitzig, der deutschen Justiz heute den gleichen Vorwurf zu machen wie Tucholsky ihn gegen die demokratiefeindliche Rechtsprechung zu Beginn der ersten deutschen Republik erhob. Bei uns „biegt und schmiegt sich“ Justitia nicht an die Rechtsradikalen, sondern verfolgt sie, wo und wann immer sie Straftaten begehen. In aller Regel ist das so. Aber: Nicht immer, wie der Fall des Staatsanwaltes in Gera zeigt.

Ganz offenbar wollte der AfD-Sympathisant sein Mütchen am Künstlerkollektiv „Zentrum für Politische Schönheit“ kühlen und überzog die Künstlergruppe anderthalb Jahre lang mit einer völlig überdimensionierten Strafverfolgung. Das riecht nicht nur nach Rechtsbeugung, wie die Süddeutsche Zeitung schreibt. Das ist Rechtsbeugung. Alle vom AfD-Politikers Höcke gegen die Künstlergruppe angestrengten Prozesse gingen verloren und sind längst eingestellt.

Doch der Staatsanwalt in Gera ist kein Einzelfall. Im Januar klagte eine Staatsanwältin in Halle einen rechtsradikalen Schläger, der linke Demonstranten verfolgt und krankenhausreif geschlagen hatte, bloß vor der untersten Instanz, dem Amtsgericht an. Ihre Begründung: Solche Aggressivität gehe nicht über das hinaus, was im Umfeld politischer Veranstaltungen „inzwischen üblich“ sei. Mit ähnlichen, verharmlosenden Begründungen stellen Staatsanwälte immer wieder Verfahren gegen Rechte ein, die andere bedrohen. Eine an einem solchen Prozess beteiligte Rechtsanwältin befürchtet, „dass sich der Duktus der AfD nun auch in die Schriftsätze der Justiz einschleicht.“

Natürlich sind auch staatliche Behörden ein Spiegel der Gesellschaft und deshalb finden sich in ihnen auch Anhänger der AfD. Aber dürfen deren Sympathien auch in ihren Amtshandlungen zum Tragen kommen? Natürlich nicht. Denn im Unterschied zur Weimarer Justiz führt die der Bundesrepublik kein Eigenleben. Nicht zuletzt unterstehen die verschiedenen Staatsanwaltschaften den Weisungen übergeordneter rechtsstaatlicher Institutionen. Umso verwunderlicher,  dass sich der ermittelnde Staatsanwalt in Gera ganze 16 Monate gegen das „Zentrum für Politische Schönheit“ austoben durfte, bevor er jetzt von seiner Behörde mit anderen Aufgaben betraut wurde. Zuvor galten dem Generalstaatsanwalt wie auch dem Thüringischen Justizminister seine Ermittlungen als „nicht politisch motiviert.“

Kurt Tucholsky würde dieser Gesinnungsumschwung freuen. Denn damit wird der „Unabhängigkeit der Justiz“, die er in seinem Sketch von 1920 verhöhnte, nun in der zweiten deutschen Republik dann doch noch alle Ehre erwiesen.

WDR 3 Resonanzen 8. April 2019