Ohnmächtiger Denkmalschutz

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Kölner Eisenbahnbrücken werden trotz Denkmalschutz abgerissen

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Kein anderes Bauwerk reicht an die positive Symbolkraft der Brücke heran: Brücken stehen für das Überwinden von Hindernissen und Gegensätzen, Brücken verbinden Menschen und Kulturen. – Das Dumme an den tatsächlichen Brücken ist nur, dass sie benutzt werden und dass dem Interesse der Benutzer ihr schöner Symbolgehalt oft piep egal ist. Die Rede ist von den gegen Ende des 19. Jahrhunderts gebauten westlichen Kölner Eisenbahnbrücken, die für Stadthistoriker erstrangige Denkmäler nicht nur der Kölner Industriekultur, sondern auch der neueren Stadtgeschichte sind: Stellen ihre schön geschwungenen Eisenbögen doch so etwas wie die Nachfahren der mittelalterlichen Stadttore dar, welche die Innenstadt hin zu den westlichen Vororten öffnen.

Das haben die Kölner Denkmalschützer auch so gesehen und sie im Jahr 2012 als „technische Denkmale“ unter Schutz gestellt. – Doch jetzt erweist sich, wie wenig dieser Schutz nach der Änderung des NRW-Denkmalschutzgesetzes im Jahr 2022 noch wert ist. Die inzwischen auch anderweitig in die Kritik geratene NRW-Heimatministerin Ina Scharrenbach erzwang mit ihrem vom Landtag mit nur einer Stimme Mehrheit angenommenen Gesetzesentwurf die Quasi-Entmachtung der kommunalen, der „Unteren“ Denkmalschutzbehörde. Ob ein Bauwerk schützenswert ist oder nicht, entscheidet seitdem nicht mehr der Denkmalschutz, sondern mehr oder weniger der jeweilige Investor.

Im Fall der Kölner Eisenbahnbrücken ist der Investor die „InfraGO“ Aktiengesellschaft, ein Tochterunternehmen der Deutschen Bundesbahn. Sie hat befunden, dass die alten Brücken für die Rundumerneuerung des Schienennetzes der Bundesbahn nicht mehr taugen und abgerissen gehören. Und willfährig hat dem der Kölner Stadtrat im vergangenen September in einer Hals über Kopf einberufenen „Dringlichkeitsentscheidung“ entsprochen. Ohne die entsprechenden Fachausschüsse einzubeziehen. Und natürlich auch ohne den Stadtkonservator zu befragen, der nach wie vor für den Erhalt der Brücken in ihrer jetzigen Gestalt ist und sich dabei auf Gutachten beziehen kann, die ihre Funktionstüchtigkeit auch für das neue Schienennetz der Bundesbahn bestätigen.

Wie immer im „Zusammenspiel“ zwischen Kommune und Investor geht es ums Geld: Je willfähriger sich die Kommune ihm gegenüber verhält, desto weniger Geld muss sie selbst bei konkreten Projekten in die Hand nehmen. Glaubt sie wenigstens. Wie es am Ende aussieht, steht dann auf einem anderen Blatt. Die Gelackmeierte ist nämlich meist sie selbst, beziehungsweise ihre Bürger. Denen werden nämlich mit den wohl zuerst zum Abriss freigegebenen Eisenbahnbrücken Venloer- und Vogelsanger Straße zwei wirklich schöne Denkmäler verlorengehen: „Die Schwünge und Rhythmen der mit Nieten übersäten Träger und Bögen aus Metall sowie ihr Spiel von Licht und Schatten“, haben, wie der in Köln gebürtige Kunsthistoriker Peter Kropmanns sagt, „auf Anwohner und Passanten bewusst oder unbewusst stets positiv gewirkt.“

Was von den Baumeistern der Bundesbahn dagegen zu erwarten ist, zeigen die anstelle der feingliedrigen Konstruktionen der Eisenbahnbrücken am Gereonswall und bei Sankt Ursula plump hingeklotzten Betonbalken. – Dass dank des neuen NRW-Denkmalschutzgesetzes für den Abriss der Eisenbahnbrücken noch nicht einmal eine Aufhebung des bestehenden Denkmalschutzes der Eisenbahnbrücken nötig ist, belegt die zynische Antwort der Stadtverwaltung auf meine entsprechende Anfrage: „Eine vorherige Aufhebung ist nicht erforderlich. Das Denkmal ist nach dem Abriss ‚untergegangen‘“.

„Klaaf“-Magazin Juni 2026